Umgang mit dem Wolf: Arbeitsgruppen beschäftigen sich umfassend mit dem Thema

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Hannover (psvhannover-aktuell). Die Polarisierung und Emotionalisierung um das Thema „Wolf“ zieht weitere Kreise. Dabei erübrigt sich die Diskussion, ob man Wolfsfreund oder Wolfsgegner ist. Denn die Tatsachen der gesetzlichen Vorgaben und der dementsprechend zugelassenen (Wieder-)Ausbreitung in Deutschland seit 15 Jahren führen zu der Notwendigkeit, sich mit der Entwicklung sachgerecht auseinanderzusetzen. Die auftretenden Sorgen und Befürchtungen, sowie zum Teil emotional vorgetragene Konflikte sind ernst zu nehmen und werden auf vielen Ebenen zu klären versucht.

 

Die oberste Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Die entsprechende Landesbehörde ist der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz). Diese Fachbehörde hat die Aufgabe, die Bevölkerung zu informieren und die beteiligten Behörden, sonstigen Stellen, Verbände und Personen in Fragen des Wolfsschutzes zu beraten. Der NLWKN schlägt in Abstimmung mit der Landesjägerschaft geeignete Personen als Wolfsberater vor, koordiniert deren Tätigkeit und schult sie bzw. lässt sie schulen. Sie sind landkreisweise zugeteilt und sind ehrenamtlich mit Aufgaben betraut in den Bereichen Rissdokumentation, Monitoring und Datensammlung sowie in der Beratung von Tierhaltern. Die Kooperationsvereinbarung mit der Landesjägerschaft führte zu der Einstellung einer Biologin (Dr. Britta Habbe), das Internet-Portal der Landesjägerschaft gibt einen guten Überblick über die Situation in Niedersachsen unter www.wildtiermanagement.com >wildtiere>haarwild>wolf. 



Die Ende November 2014 verabschiedete Förderrichtlinie Wolf heißt „ Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen in Niedersachsen (Richtlinie Wolf)“ und legt fest, unter welchen Umständen, in welcher Höhe und auf welchem Wege freiwillige Zahlungen des Landes auf Antrag erfolgen können. Nähere Info unter www.umwelt.niedersachsen.de >themen>richtlinie wolf 



In dieser Richtlinie wird deutlich, dass die Pferde auf den Weiden eine Sonderstellung einnehmen. Förderfähige Zäunungen und Anschaffungen von Herdenschutzhunden sind für Pferde nicht aufgeführt, weil die gebräuchlichen pferdegerechten Zäune keinen ausreichenden Wolfsschutz bieten und die aufgeführten wolfsabweisenden Zäunungen nicht für pferdegerechten Einsatz vergleichbar anzuwenden sind. Belastbare Erfahrungen mit Schutzhunden für Pferdeherden gibt es noch nicht.
Es liegt derzeit noch kein nachweisbarer Wolfsriss bei den Pferden vor. Somit wird die Handhabung in der Richtlinie von der Hoffnung getragen, dass es so bleibt. Dies ist ein unbefriedigender „Schwebezustand“, auf den die Arbeitsgruppen energisch hinweisen. 



In einer Arbeitsgruppe ist z. B. mit NABU-Unterstützung der Plan entwickelt worden, in Zusammenarbeit mit der Uni Hildesheim ein Merkblatt herauszugeben, mit dem gezielt für Pferdeleute das Thema aufbereitet wird. Wissenschaftlich fundierte Aussagen werden helfen, umfassende Informationen zu liefern und gegenüber Politikern belastbare Argumente für den Handlungsbedarf zur Verfügung zu haben. Es ist bei allen Nutztierhaltern die einhellige Meinung, dass das Engagement des Umweltministeriums in dem derzeitigen Stand der Dinge nicht ausreicht. Es fehlt z. B. an professioneller koordinierter Öffentlichkeitsarbeit ebenso wie an erkennbarem Einsatz für eine Strategie, die der Entwicklung für Gegenwart und Zukunft gerecht wird.

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