Stundung Sozialversicherungsbeiträge - Antrag noch heute stellen !!

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Bei den parlamentarischen Beratungen ist es noch kurzfristig gelungen, dass alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können. Die betroffenen Unternehmen müssen sich bis spätestens heute (!) Donnerstag (26. März) formlos unter Bezug auf die Notlage durch die Corona-Krise und § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen.

Die Pressemitteilung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie hier: www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2020/PM_2020-03-25_Beitragsstundungen.pdf

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