Coronavirus: Handlungsempfehlungen Vereine und Betriebe ab 12. März 2021

 Niedersachsen  Service

Die Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Nieders. Corona-Verordnung) ermöglicht grundsätzlich die Aus-übung des Pferdesports auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen ( § 10.1.7 und § 2 Abs.4) (vorbehaltlich von Vorgaben der Landkreise > Gesundheitsämter) und im öffentlichen Raum.


Die Handlungsempfehlungen wurden erstellt auf der Grundlage der von der Nieders. Staatskanzlei am 12.03.2021 freigegebenen FAQ Sport.

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