Klarstellung Sprenger Unterlegtrense Dynamic RS - kein Olivenkopfgebiss

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Hannover (psvhannover-aktuell). Der Pferdesportverand Hannover möchte Reiter, Ausbilder und Richter darauf hinweisen, dass D-Ring-Trensen als Unterlegtrensen gem. LPO nicht zugelassen sind und hat hierzu eine Klarstellung veröffentlicht.

Die Unterlegtrense Dynamic RS wird von der Firma Sprenger als Olivenkopfgebiss verkauft, es handelt sich aber um eine Renn (D)-Trense, die gem. LPO § 70 B II, Abb. 13 (S.81) als Unterlegtrense nicht erlaubt ist:
„Unterlegtrense…. Nur in Verbindung mit Kandare oder S-Kandare, auch in gebogener Form mit Zungenwölbung, in doppelt gebrochener Form oder als Olivenkopftrense (vgl. Abb. 5) zulässig.“ Eine D-Ring-Trense ist hier nicht aufgeführt und damit nicht zulässig.

Die normalen Dynamic RS Olivenkopfgebisse dürfen in allen Prüfungsarten mit Zäumung auf Trense gem. § 70 B I, Abb. 6 verwendet werden.

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