LWK Niedersachsen: Was tun nach Überschwemmung?

 Hinweise für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Nutzflächen nach Überschwemmung  Service

Überflutetes Grünland (pixabay)

Im Herbst/ Winter 2017/ 2018 sind vielerorts im Bereich der Elbe aber auch in anderen Flussgebieten Niedersachsens Vordeichflächen und Flussauen überschwemmt worden.

In diesen Bereichen können anorganische Schadstoffe (Schwermetalle wie Cadmium, Blei, Quecksilber und Arsen) und besonders im Überschwemmungsgebiet der Elbe auch organische Schadstoffe wie Dioxine (PCDD/PCDF) und dl-PCB’s auf die Flächen gelangt und zu schädlichen Bodenveränderungen und verschmutzten Pflanzenaufwüchsen geführt haben. Durch Ernte und Verfütterung des verunreinigten Pflanzenmaterials bzw. durch Beweidung verschmutzter Areale besteht die Gefahr einer Schadstoffbelastung von Futter- und Lebensmitteln (Milch, Leber, Fleisch).

Da der Landwirt als Futter- und Lebensmittelproduzent gesetzlich verpflichtet ist, eigenverantwortlich die Einhaltung der Schadstoffhöchstgehalte nach Futtermittel- und Lebensmittelrecht sicherzustellen, werden nachfolgend Hinweise zur Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Nutzflächen nach einem Überschwemmungsereignis gegeben. Diese gilt es im Sinne einer Vermeidung von Schadstoffeinträgen in Futtermittel und im weiteren Verlauf in Lebensmittel zu beachten.

Darüber hinaus sind die grundlegenden Anforderungen an die Bewirtschaftung von Grünlandflächen im Deichvorland der Elbe in Niedersachsen und in weiteren niedersächsischen Überschwemmungsgebieten (Merkblätter unter www.lwk-niedersachsen.de; webcode: 01015250) gültig und zu beachten.

Alle Infos finden Sie unter www.lwk-niedersachsen.de

 

 

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